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BISMILLAHIR RAHMANIR RAHIM

Ramadan - 5. Teil - Gibt es Personen, die vom Fasten ausgenommen sind?

yawm al-khamis (1. Ramadan 1436





5. Gibt es Personen, die vom Fasten ausgenommen sind?

Nur wer das Fasten, so wie es im Islam vorgeschrieben ist, ohne gesundheitlichen Schaden durchführen können, ist zu diesem Gebot verpflichtet. Deshalb sind Kranke, Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter, Frauen in der Menstruation und ähnliche Personengruppen von dieser Pflicht ausgenommen. Personen, deren gesundheitliche Situation sich voraussichtlich nicht bessern wird wie z.B. chronisch Kranke oder Altersschwache, sollen für jeden im Ramadan versäumten Fastentag einen Bedürftigen speisen (die sog. Fidya). Andere, die unter die Ausnahmeregelung fallen und deren Situation sich bessern wird wie z.B. Schwangere, stillende Mütter etc. holen die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nach.