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BISMILLAHIR RAHMANIR RAHIM

Die Erbschaft

yawm al-'arb`a' (29.Shaban 1436)


Die Erbschaft

Ein weiterer "Beleg" dafür, daß die Frau im Islam "nur die Hälfte des Mannes wert ist", wird oft darin gesehen, daß die Frau nur halb so viel erbt wie der Mann.

Daß die Frau die Hälfte des Anteils des Mannes erbt, trifft jedoch nur in dem Fall zu, daß sie eine Tochter ist und (mindestens) einen Bruder hat. Es gibt andere Fälle, in denen die Frau genausoviel oder sogar mehr als der Mann erbt. So erben die Mutter und der Vater eines verstorbenen Sohnes oder einer verstorbenen Tochter gleich viel, dies ist auch der Fall, wenn es sich um Großmutter und Großvater handelt. Bei den Großeltern mütterlicherseits erbt die Großmutter, aber der Großvater nicht. Wenn jemand stirbt und Töchter hinterläßt, erbt auch seine Schwester, aber sein Bruder nicht.

Man sieht also, daß die Aussage "Die Frau erbt halb so viel wie der Mann" den Sachverhalt verkürzt.

Der Grund dafür, daß ein Sohn doppelt so viel erbt wie eine Tochter, liegt darin, daß er mehr finanzielle Verpflichtungen hat als seine Schwester. Was der Mann einnimmt muß er teilen - mit seiner Frau, seinen Kindern möglicherweise auch mit seinen Eltern, aber was die Frau einnimmt, gehört ihr allein. Sie hat keinerlei finanzielle Verpflichtungen.

Amir Zaidan