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BISMILLAHIR RAHMANIR RAHIM

Berichte über Frauen in der frühen Zeit des Islam


yawm al-'arb`a' (29.Shaban 1436 )

Berichte über Frauen in der frühen Zeit des Islam

Zur Zeit des Propheten (s.a.s.) und der rechtgeleiteten Kalifen haben Frauen ihre Rechte eingeklagt, sie haben mitgeredet und am öffentlichen Leben teilgenommen. Dies zeigen verschiedene Hadithe. Drei Beispiele:

Einmal kam eine Frau zum Propheten (s.a.s.) und beklagte sich darüber, daß ihr Vater sie gegen ihren Willen mit ihrem Cousin verheiratet hatte. Der Prophet (s.a.s.) sagte ihr, daß sie die Ehe lösen könne, wenn sie dies wolle. Sie sagte daraufhin, daß sie mit der Wahl ihres Vaters einverstanden sei, aber sie wollte, daß die anderen Frauen sehen, daß sie nicht zur Ehe gezwungen werden können.

Während einer Ansprache in der Moschee trug der Kalif Umar (r.a.) ein Kleid, das aus Stoff gemacht war, der von einem Kriegszug als Beute mitgebracht worden war. Umar (r.a.) war sehr groß und der Stoff, der für sein Kleid benötigt wurde, war mehr als der Anteil, der jedem Muslim, der an dem Krieg teilgenommen hatte, zustand. Eine Frau sagte zu ihm: "Wir hören und gehorchen nicht, bis du uns sagst, wo du dieses Kleid her hast." Umar (r.a.) ließ daraufhin seinen Sohn holen und sagte zu ihm: "Berichte den Leuten!". Sein Sohn bestätigte, daß er seinen Anteil seinem Vater gegeben hatte, damit dieser sich ein Kleid daraus machen könne.

Als die Morgengabe (mahr) für die Braut zu einer Zeit immer höher wurde, so daß manche Männer es sich nicht leisten konnten zu heiraten, wollte der Kalif Umar (r.a.) die Höhe der mahrbeschränken. Eine Frau aus dem Volk stand auf und sagte ihm, daß dies nicht sein Recht sei und zitierte einen entsprechenden Koranvers. Umar (r.a.) gab ihr Recht.

Amir Zaidan