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BISMILLAHIR RAHMANIR RAHIM

Ramadan - 4. Teil - Wer ist zum Fasten verpflichtet?

yawm al-khamis (1. Ramadan 1436





4. Wer ist zum Fasten verpflichtet?

Die Fastenvorschrift im Monat Ramadan gilt für jeden geistig zurechnungsfähigen Muslim, Mann oder Frau, der die Pubertät erreicht. Die Pubertät kennzeichnet die Mündigkeit im Islam. Kinder, die die Pubertät nicht erreicht haben, werden ermutigt so viele Tage zu fasten wie sie können. So können sie sich nach und nach mit zunehmenden Alter an dieses Gebot gewöhnen.