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BISMILLAHIR RAHMANIR RAHIM

Das Urteil über das Fasten für schwangere Frauen und stillende Mütter



Frage:

Ist es meiner Frau, die meinen zehn Monate alten Sohn stillt, erlaubt, während des Ramadans nicht zu fasten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

In Bezug auf stillende Mütter – und ebenso schwangere Frauen – können zwei Fälle zutreffen:

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Wenn die Frau durch das Fasten nicht zu Schaden kommt, und das Fasten für sie nicht zu schwierig ist, und sie nicht um ihr Kind fürchtet, dann muss sie fasten, und es ist ihr nicht erlaubt, nicht zu fasten.

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Wenn die Frau wegen des Fastens um sich selbst oder um ihr Kind fürchtet, und das Fasten für sie schwierig ist, dann ist es ihr erlaubt, nicht zu fasten, aber sie muss die Tage nachholen, die sie nicht fastet.

In dieser Situation ist es für sie besser, nicht zu fasten, und es ist für sie makruh, zu fasten. Einige der Gelehrten gaben an, dass, wenn sie um ihr Kind fürchtet, sie dazu verpflichtet ist, nicht zu fasten, und dass es für sie haram ist, zu fasten.

Al-Mirdawi sagte in al-Insaf (7/382):

Es ist für sie in diesem Fall makruh, zu fasten… Ibn Aqil sagte: Wenn eine schwangere Frau oder eine stillende Mutter um ihre Schwangerschaft oder ihr Kind fürchtet, dann ist es ihr in diesem Fall nicht erlaubt, zu fasten, aber wenn sie nicht um ihr Kind fürchtet, dann ist es ihr nicht erlaubt, nicht zu fasten.

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde in Fatawa as-Siyam (S. 161) gefragt:

Wenn eine schwangere Frau oder stillende Mutter ohne Entschuldigung nicht fastet, obwohl sie stark und bei guter Gesundheit ist, und ihr das Fasten nicht schadet, was ist das Urteil darüber?

Er antwortete:

Es ist schwangeren oder stillenden Frauen nicht erlaubt, während des Tages im Ramadan nicht zu fasten, außer wenn sie eine Entschuldigung haben. Wenn sie nicht fasten, weil sie eine Entschuldigung haben, dann müssen sie die verpassten Fastentage nachholen, weil Allah bezüglich desjenigen, der krank ist, sagt (ungefähre Bedeutung):

„Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)“ [Al-Baqara 2:185]

Schwangere Frauen und stillende Mütter fallen unter dieselbe Kategorie wie diejenigen, die krank sind. Wenn ihre Entschuldigung darin besteht, dass sie um das Kind fürchten, dann müssen sie gemäß einigen Gelehrten ebenso wie das Nachholen der verpassten Fastentage zusätzlich für jeden verpassten Tag eine arme Person speisen, indem sie Weizen, Reis, Datteln oder irgendwelche anderen Grundnahrungsmittel spenden. Einige der Gelehrten sagten, dass alles, was sie tun müssen, das Nachholen der verpassten Fastentage ist, ganz gleich, wie die Situation ist, weil es für das Spenden von Essen in diesem Fall keine Beweise aus Quran oder Sunna gibt, und das Grundprinzip ist, dass es keine Verpflichtung gibt, solange es keinen Beweis gibt, der dies begründet. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa (möge Allah barmherzig mit ihm sein), und es ist eine starke Meinung.

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde ebenso in Fatawa as-Siyam (S. 162) über eine schwangere Frau befragt, die um sich selbst oder ihr Kind fürchtet, und nicht fastet – wie lautet das Urteil diesbezüglich?

Er antwortete, indem er sagte:

Unsere Antwort darauf ist, dass einer von zwei Fällen im Fall einer schwangeren Frau zutreffen muss.

Der Erste ist, wenn sie gesund und stark ist, und das Fasten nicht als schwierig empfindet, und es ihrem Fötus nicht schadet. In diesem Fall muss die Frau fasten, weil sie keine Entschuldigung dafür hat, es nicht zu tun.

Der Zweite ist der, bei dem die schwangere Frau nicht dazu in der Lage ist, zu fasten, entweder weil die Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium ist, oder weil sie körperlich schwach ist, oder aus einem anderen Grund. In diesem Fall sollte sie nicht fasten, besonders wenn ihrem Fötus wahrscheinlich dadurch geschadet wird, in welchem Fall es für sie verpflichtend sein kann, nicht zu fasten. Wenn sie nicht fastet, dann muss sie, wie andere, die aus einem gültigen Grund nicht fasten, die Tage nachholen, wenn diese Entschuldigung nicht mehr zutrifft. Wenn sie entbindet, muss sie diese Fastentage nachholen, nachdem sie vom Nifâs rein wird. Aber manchmal kann die Entschuldigung der Schwangerschaft aufgehoben werden, dann jedoch sofort von einer anderen Entschuldigung gefolgt werden, nämlich das Stillen. Die stillende Mutter könnte Essen und Trinken benötigen, besonders während der langen Sommertage, wenn es sehr heiß ist. Demnach könnte es für sie erforderlich sein, nicht zu fasten, damit sie ihr Kind mit ihrer Milch ernähren kann. In diesem Fall sagen wir auch ihr: Fasten Sie nicht, und wenn diese Entschuldigung nicht länger zutrifft, dann sollten Sie das Fasten nachholen, das Sie verpasst haben.

Shaikh Ibn Baz sagte in Majmu al-Fatawa (15/224):

In Bezug auf schwangere Frauen und stillende Mütter wird im Hadith von Anas ibn Malik al-Kabi, der von Ahmad und den Autoren vonas-Sunan mit einem sahih Isnad berichtet wurde, bestätigt, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihnen einen Dispens gewährte, indem er ihnen erlaubte, nicht zu fasten, und er betrachtete sie ähnlich wie Reisende. Daraus ist bekannt, dass es ihnen erlaubt ist, nicht zu fasten, aber sie müssen das Fasten später genau wie Reisende nachholen. Die Gelehrten gaben an, dass es ihnen nur dann erlaubt ist, nicht zu fasten, wenn das Fasten für sie zu schwierig ist, wie im Fall desjenigen, der krank ist, oder wenn sie um ihre Kinder fürchten. Und Allah weiß es am besten.

In Fatawa al-Lajna ad-Daima (10/226) heißt es:

Die schwangere Frau muss während ihrer Schwangerschaft fasten, außer wenn sie fürchtet, dass das Fasten ihr oder ihrem Fötus schaden kann, in welchem Fall es ihr erlaubt ist, nicht zu fasten, und sie sollte das Fasten nachholen, nachdem sie entbindet und vom Nifas rein wird.



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 50005)